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Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten rund um die Therapie-Behandlung
Irgendwann ist immer das erste Mal, das gilt auch für den Besuch bei der Physiotherapie-Praxis Kathrin von Weihe. Um einen ersten Eindruck zu vermitteln, was einen erwarten wird – vor allen Dingen – was man von einer qualitativ hochwertigen Physiotherapie erwarten darf, können folgende FAQs einen ersten Eindruck vermitteln.
Beim ersten Termin müssen viele gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten gemeinsam erledigt werden, daher empfiehlt es sich 5–10 min. vor Terminbeginn vor Ort zu sein. Zum einen muss der Anmeldebogen ausgefüllt und unterschrieben werden, zum anderen muss ihre Patientenakte inkl. Verordnung angelegt und bearbeitet werden.
Grundlegend wird ebenfalls der zu zahlende Eigenanteil besprochen, der bis spätestens zum dritten via EC-Karte zu bezahlen ist.
Um unserer eigens gesetzten Qualität der Therapie gerecht zu werden, und auch unserem Anspruch nachzukommen, nehmen wir bei dem ersten Termin immer einen Befund auf. Gleichermaßen legen wir ein gemeinsames Therapieziel fest.
- Zum ersten Termin benötigen wir die Heilmittelverordnung/Rezept und die Krankenkassenkarte. Bei BG und privatversicherten Patient*innen reicht das Rezept aus
- Zur jedem Therapie-Termin benötigen wir ein selbstmitgebrachtes Handtuch, welches wir auf die Behandlungsliege zur Therapie legen können.
- Gerne sollte nach Möglichkeit bequeme und sportliche Kleidung getragen werden.
- Befreiungsausweis, wenn man von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.
- Relevante Dokumente wie Befunde, MRT- oder OP-Berichte.
- EC-Karte zur Zahlung des Eigenanteils
Sofern man nicht gemäß ärztlicher Verordnung von der Zuzahlung befreit ist, sind Leistungen der Physiotherapie nach §32 SGB V mit 10% des Rezeptwertes zuzahlungspflichtig. Ebenfalls fällt laut §61 SGB V eine Gebühr von 10€ je Verordnung an. Aus diesem Grund variiert die Zuzahlung je nach verordneten Heilmitteln und Krankenkasse.
Die gesetzliche Zuzahlung ist zwischen dem ersten und dritten Termin, in bar oder EC-Karte, zu entrichten.
Die von allen gesetzlichen Krankenkassen vergütete Regelbehandlungszeit beinhaltet folgende Arbeiten, die innerhalb der Therapie zu erledigen sind.
- An- und Ausziehen des Patienten
- Reinigung und Vor- und Nachbereitung des Behandlungsraums
- Vorbereitung möglicher ergänzenden Heilmittel
- Dokumentation der Behandlung
- ggf. Erstellung eines Therapieberichtes
- die Terminvergabe
- Kassieren der Rezeptgebühr
- die vollständige Administration des Rezeptes
Im Allgemeinen sollte für einen qualitativen Therapieerfolg eine regelmäßige und aufeinander aufbauende Behandlungsfrequenz eingehalten werden. Nach Maßgabe der gesetzlichen Krankenkassen darf eine Behandlung nur im Ausnahmefall (Krankheit/Urlaub) mehr als 14 Kalendertage unterbrochen werden. Nach max. 28 Kalendertagen Unterbrechung brechen und rechnen wir ihre Verordnung mit der Krankenkasse ab.
Unsere Praxen sind reine Terminpraxen, dass heißt wir vereinbaren mit Ihnen feste individuelle Behandlungstermine. Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert.
Durch versäumte oder zu kurzfristig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit, die bereits reservierte Zeit erneut an andere Patienten zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichen Ausmaß.
Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungsbeginn stattfinden. Bei versäumten oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen, die nicht wieder neu belegt werden können, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 €, nach §615 BGB Annahmeverzug, erhoben. Ein nicht wahrgenommener Termin kann selbstverständlich, innerhalb der Fristsetzung der jeweiligen Krankenkasse, nachgeholt werden.
Unsere Standorte sind barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgebaut, somit gibt es keine Hindernisse für Rollstuhlfahrer.
Wir bemühen uns, dass ein Patient immer einen fest zugeordneten Therapeutin*in hat. Manchmal kann dies jedoch aus beidseitigen terminlichen Gründen nicht umgesetzt werden und wir bitten um ihre Nachsicht. Da unsere Therapeuten die Fortschritte der Therapie mit Ihnen gründlich dokumentieren, wird bei einem Therapeutenwechsel die Therapie jedoch nahtlos und ohne jegliche Nachteile fortgesetzt.
Häufig sind wir verpflichtet, für einen Patient*innen den zuständigen Arzt über den Stand der Therapie mit einem Therapiebericht zu informieren. In der Regel enthält der Therapiebericht ein Zusammenfassung der stattgefundenen Therapie, und der weiteren therapeutischen Prognose. Dieser interdisziplinäre Austausch findet direkt zwischen dem behandelnden Arzt und der Physiotherapie-Praxis statt.